Kirchenvorstand von Herz Jesu Schildgen
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Mitglieder des Kirchenvorstandes
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand (KV) ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und wird durch den KV als "juristische Person" vertreten. Damit ist der KV verantwortlich für Vermögensverwaltung, Gebäudeunterhaltung, Finanzierungen usw. und auch für Arbeitsverträge mit Angestellten der Kirchengemeinde. Deshalb sind die Sitzungen des KV nicht öffentlich, allerdings nimmt immer ein Vertreter des Pfarrgemeinderates teil, um die Zusammenarbeit beider Gremien zu erleichtern.
Der KV entsendet Mitglieder in den Kirchengemeindeverband, also die Vertretung der Kirchenvorstände des Pfarrverbandes Bergisch Gladbach-West, und wählt indirekt über Wahlfrauen und Wahlmänner 21 von 31 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Erzbistums Köln. Der Kirchensteuerrat entscheidet über den Haushalt des Erzbistums.
Von der Gemeinde gewählt
Der erste Vorsitzende ist von Amts wegen der Pfarrer, die übrigen KV-Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Die Anzahl der KV-Mitglieder ist abhängig von der Zahl der Gemeindemitglieder. Alle drei Jahre wird die Hälfte der ehrenamtlichen Mitglieder des KV neu gewählt, so dass ihre Amtzeit jeweils sechs Jahre beträgt. Zweck dieses Verfahrens ist es, eine kontinuierliche Arbeit des Gremiums zu ermöglichen. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen. Gewählt werden kann jeder Wahlberechtigte, der mindestens 21 Jahre alt ist; eine Wiederwahl ist möglich. Die nächste KV-Wahl wird 2006 stattfinden.
Die Einrichtung des KV geht auf ein Gesetz des preußischen Landtags zurück, das 1875 die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens regelte, und auf ein weiteres Gesetz von 1924, welches in das nordrhein-westfälisches Landesrecht eingegangen ist.
Mitglieder des Kirchenvorstandes
Die Mitglieder im Kirchenvorstandes sind zur Zeit (2010):
Wilhelm Darscheid, Pfarrer (1. Vorsitzender)
Ursula Meuten, Hausfrau (stellv. Vorsitzende)
Jürgen Albrecht
Rolf Büchel, Kommunalbeamter
Günter Cürten, Rentner
Manfred Klein
Achim Rieks
Renate Schwerdt, Sekretärin
Hendrik Walter, Immobilienkaufmann
(Bild der KV-Mitglieder)
Ämter und Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes:
1. Vorsitzender |
Wilhelm Darscheid, Pfarrer |
Stellvertretende Vorsitzende |
Ursula Meuten |
| Stellvertreter der stellv. Vorsitzenden | Hendrik Walter |
Protokollführer |
Renate Schwerdt, Vertreter: Manfred Klein |
Vertreter für den Kirchengemeindeverband Bergisch Gladbach-West |
Günter Cürten und Manfred Klein |
Vertreter für den Kirchengemeindeverband im Rheinisch-Bergischen Kreis (KGV RheinBerg) |
Jürgen Albrecht und Rolf Büchel |
Besetzung von Ausschüssen
| Bauausschuss | Jürgen Albrecht, Hendrik Walter, Achim Rieks |
| Finanzausschuss | Rolf Büchel, Hendrik Walter, Achim Rieks |
Friedhofsausschuss (für den Waldfriedhof Schildgen) |
Ursula Meuten und Rolf Büchel; KV-externe Ausschussmitglieder: Gerd Figaszewski, Heinz-Jakob König und Jochen König |
| Grundstücke und Behördenkontakte | Manfred Klein |
Jugend und FrESch (Kleine offene Tür) |
Hendrik Walter, Achim Rieks |
| Pfarrsaal | Ursula Meuten, Renate Schwerdt |
| Kollektenplan | Renate Schwerdt |
Pfarrbücherei |
Renate Schwerdt |
Pfarrarchiv |
Günter Cürten |
| Beschlusskontrolle | Renate Schwerdt |
| Sicherheitsbeauftragter | Jürgen Albrecht |
Kontakt
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